Bürgschaften
Akzessorische, also an das Grundgeschäft stark angelehnte bzw. sogar abhängige Verpflichtung eines Dritten bzw. einer Bank (Bankbürgschaft), für die Verbindlichkeiten eines originär verpflichteten Schuldners durch die Zahlung von Geld einzustehen. Im Auslandsgeschäft ist die Bürgschaft eher unüblich und wird durch Garantien ersetzt.