Bankgarantie
Abstrakte, also vom Grundgeschäft weitgehend losgelöste Verpflichtung eines Dritten bzw. einer Bank (Bankgarantie), für die Verbindlichkeiten eines originär verpflichteten Schuldners durch die Zahlung von Geld einzustehen.
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Kreditversicherungen und Kautionsgeschäft
Abstrakte, also vom Grundgeschäft weitgehend losgelöste Verpflichtung eines Dritten bzw. einer Bank (Bankgarantie), für die Verbindlichkeiten eines originär verpflichteten Schuldners durch die Zahlung von Geld einzustehen.